Trennung & Scheidung

Trennung und Scheidung

Die Voraussetzung für die Scheidung ist grundsätzlich das Scheitern der Ehe. Danach kann durch einen der Ehepartner mit Stellung des Scheidungsantrags das Eheverfahren vor dem zuständigen Familiengericht eingeleitet werden. Hierzu besteht Anwaltszwang auf Seiten des Antragstellers / der Antragstellerin. Dies gilt auch unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung; d.h. während oder nach des Trennungsjahres aber auch nach mehr als dreijährigem Getrenntleben.

Es sind vielseitige Aspekte zu beachten, bei denen ich Sie gerne berate und in allen folgenden Schritten der Scheidung begleite. Zu diesen Folgesachen zählen u.a. die Ehewohnung, die Haushaltsgegenstände, der Zugewinnausgleich, die Vermögensauseinandersetzung, der Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrechte mit gemeinsamen Kindern.

Online-Scheidung

„Online-Scheidung“ heißt konkret, dass Sie mich online mit der Einleitung und Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen können – Sie müssen also nicht in die Kanzlei kommen. Ein Gerichtstermin findet aber auch bei bei einer sogenannten „Online-Scheidung“ statt. In der mündlichen Verhandlung zur Ehesache über die Scheidung müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen, um vom Richter angehört zu werden.

Ein persönlicher Kontakt zwischen Anwalt und Mandant ist durch diese Form der Vorbereitung des Scheidungsverfahrens jedoch nicht zu ersetzen. Viele Fragen lassen sich erst in einem persönlichen Gespräch klären und auch versteckte Probleme dadurch vermeiden.

Gleichwohl kann eine erste Kontaktaufnahme online sinnvoll sein, wenn Sie außerhalb Berlins oder im Ausland leben, beruflich stark eingespannt sind und Ihre Zeit eine persönliche Vorsprache nicht erlaubt.

Zu bedenken ist dabei, dass bei hochstreitigen Angelegenheiten oder in Fällen, in den Kinder betroffen sind, das persönliche Gespräch durch den online-Kontakt nicht zu ersetzen ist.