Versorgungsausgleich Scheidung

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt im Fall der Scheidung die Aufteilung der von beiden Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Altersversorgung. Dies können gesetzliche Rentenanwartschaften, Beamtenversorgungen, berufsständische und betriebliche Altersversorgungen, aber auch private Altersversorgungen in Form von Lebensversicherungen sein. Beide Ehegatten haben grundsätzlich einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam in der Ehe Erwirtschafteten. Dies gilt daher auch für erworbene Anrechte auf eine Alters- und Invaliditätsversorgung.