Vergütung für Rechtsanwälte RVG

Vergütung

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist selbstverständlich mit Kosten verbunden, die gesetzlich festgeschrieben sind aber auch durch eine Vergütungsvereinbarung festgesetzt werden können. Die Vergütung richtet sich vorrangig nach dem gesetzlichen Gegenstandswert. Sollte Ihr Anliegen gemessen am Gegenstandswert jedoch nicht im Verhältnis mit den Ansprüchen einer qualifizierten anwaltlichen Bearbeitung und dem damit verbundenen Aufwand stehen, schließe ich mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Diese wird dann in Gestalt eines Honorars auf Stundenbasis oder eines Pauschalhonorars festgelegt.
Verfügen Sie über nur geringe Einkünfte, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Für diesen Antrag ist es erforderlich, dem Gericht anhand eines Formulars die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber zu erklären.

Weitere Einzelheiten hierzu werde ich Ihnen selbstverständlich in einem ersten Beratungsgespräch darlegen.